Accessibility Webplatform

 Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für der Website www.aigpol.be.

Der Generalinspektion der Föderalen Polizei und der Lokalen Polizei bemüht sich, seine Website für alle, auch für Menschen mit Behinderung, zugänglich zu machen. Deshalb versuchen wir, die im Gesetz vom 19. Juli 2018 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen festgelegten Standards so weit wie möglich zu erfüllen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für der Website www.aigpol.be.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 02. Septermber 2020 erstellt.

Anhand des Accessibility Checks des FÖD BOSA und einer “Anysurfer” Prüfung in Zusammenarbeit mit die Generaldirektion Externe Kommunikation der FÖD Kanzlei des Premierministers, ob diese Website die Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfüllen.

Stufe der Konformität mit dem Standard zur barrierefreien Gestaltung

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) umfassen die für die Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung für Menschen mit einer Behinderung geltenden Standards.

Wir erfüllen die Konformitätskriterien für Web Content Accessibility Guidelines 2.1 Stufe AA.

Einschränkungen und Alternativen

Einige Dokumente sind noch nicht vollständig barrierefrei zugänglich

Hierbei handelt es sich um archivierte Informationen im PDF-Format, wie verschiedene Publikationen, Tätigkeitsberichte … Diese Dokumente barrierefrei zugänglich zu machen würde unverhältnismäßige Kosten nach sich ziehen

Wenn Sie jedoch eine barrierefreie Version erhalten möchten, kontaktieren Sie uns bitte.

Kontaktieren Sie das Team Accessibility Webplatform

Audit zur Barrierefreiheit

Die barrierefreie Gestaltung unserer Internetseiten wird regelmäßig in einem vom FÖD BOSA entwickelten Accessibility check geprüft.

Dies ist ein Software-Tool, das in der Lesezeichenleiste des Web-Browsers installiert werden kann und das auf der Grundlage einer ganzen Reihe von Tests einen Bericht über die Zugänglichkeit der Internetseite erstellen kann, auf der Sie sich befinden.

Feedback und Kontaktdaten

Stoßen Sie auf unseren Internetseiten oder Kampagnen-Websites auf weitere Informationen (PDF, Bilder …) oder Seiten, die Ihnen nicht zugänglich sind, setzen Sie uns bitte davon in Kenntnis.

Ihre Meinung über unsere Bemühungen, unsere Internetseiten zugänglicher zu gestalten, interessiert uns. 

Für alle Fragen und Anmerkungen zur Barrierefreiheit der Webseite können Sie die Direktion der polizeilichen Informationen und der ICT-Mittel erreichen.

Kontaktieren Sie das Team Accessibility Webplatform

Handhabungsprozedur

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie keine Antwort auf Ihre Fragen erhalten haben, können Sie Ihre Unzufriedenheit über der  ausdrücken