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Der belgischen Polizei bemüht sich, seine Website und andere von ihm verwaltete Websites für alle, auch für Menschen mit Behinderung, zugänglich zu machen. Deshalb versuchen wir, die im Gesetz vom 19. Juli 2018 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen festgelegten Standards so weit wie möglich zu erfüllen.

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